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Verträge und Abrechnungen

Meine Betreuungs- und Beratungsleistung ist über die Pflegekassen abrechenbar. 

Hierfür muss ich mit jedem Pflegebedürftigen bzw. dessen Vertretung einen Betreuungsvertrag abschließen. Privat Versicherten kann ich sodann eine Rechnung ausstellen, die Sie bezahlen und bei ihrer Pflegekasse und ggf. der Beihilfe einreichen. Gesetzlich Versicherte können sich aussuchen, ob sie den Erstattungsanspruch an die Leistungserbringerin abgeben, die Abtretungserklärung mit auswählt, und somit die Abrechnung mir überlassen oder, ebenso wie Privatversicherte, in Vorleistung gehen.

Um meinen Arbeitsablauf zu erleichtern, habe ich hier eine Möglichkeit geschaffen um den Leistungsnachweis leichter digital einzureichen. Ich versende die Rechnungen mit der abzurechnenden Leistung per E-Mail. Um die erhaltene Leistung per Unterschrift zu quittieren ist die Rechnungsnummer einzutragen und die Kontrollkästchen auszuwählen.

Für eine gelingende und schnelle Zusammenarbeit mit den Kassen und anderen Institutionen, benötige ich für meine Arbeit im Einzelfall weitere Dokumente, die nachfolgend aufgeführt sind:

Ganz lieben Dank für die Mitarbeit!

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