Stadt Pattensen - Medizinischer Dienst - August 2024
Nach einem Krankenkassenwechsel, bekam ich im Januar 2024 keinen Bescheid über die Bewillingung des Pflegegrads. Ich ging in den Widerspruch und eine erneute Beutachtung fand im August 2024 statt. Die Gutachterin fragte, ob man mit dem Bewertungssystem vertraut sei. Nach Verneinung sagte Gutachterin, dass wenn ein "derart hoher" Pflegegrad tatsächlich herauskäme, "wie gewünscht", dann kann es sein, dass die Pflegekasse entscheidet, dass bei den pflegebedürftigen Kindern eine zweite Pflegeperson eingetragen werden muss und ggf. auch weitere Maßnahmen/Meldungen gemacht werden müssten...
Eine offene Drohung, die von einer Gutachterin so nicht hätte ausgesprochen werden dürfen! Nach dem darauffolgenden mentalen Zusammenbruch mit Tränen, sagte sie abschließend: "Gut das Sie so reagiert haben. Nun weiß ich woran ich bin!" - Der Widerspruch wurde abgelehnt.